<!--[-->Novelle des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes – erweiterter Belästigungsschutz, Frauenquote in Kommissionen & Mehrfachdiskriminierung<!--]-->
Novelle des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes – erweiterter Belästigungsschutz, Frauenquote in Kommissionen & Mehrfachdiskriminierung
Ministerialentwurf vom 07.04.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz: Er erweitert die Definition von Belästigung, führt eine Frauenquote für Kommissionen ein, stärkt den Diskriminierungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen und berücksichtigt Mehrfachdiskriminierung bei Entschädigungen.
Bundeskanzleramt4/8/2008XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz: Er erweitert die Definition von Belästigung, führt eine Frauenquote für Kommissionen ein, stärkt den Diskriminierungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen und berücksichtigt Mehrfachdiskriminierung bei Entschädigungen.

Schwerpunkte

  • Die Definition von sexueller und geschlechtsbezogener Belästigung wird erweitert, sodass bereits die Absicht des Täters eine Belästigung darstellt.
  • Mindestens ein weibliches Mitglied muss künftig in allen Gleichbehandlungs‑Kommissionen bestellt werden.
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

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6B - Oststeiermark


Europa- und Außenpolitik


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