Novelle des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes – neue Beitragsregeln und Abfertigungsoptionen
Ministerialentwurf vom 07.02.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Beitrags- und Leistungsrecht des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes: neue Beitragspflichten für Wehr‑, Zivil‑ und Ausbildungsdienste, einheitliche 1,53 %‑Beitragsrate für Sonderfälle und erweiterte Verfügungsoptionen über die Abfertigung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/8/2007XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Beitrags- und Leistungsrecht des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes: neue Beitragspflichten für Wehr‑, Zivil‑ und Ausbildungsdienste, einheitliche 1,53 %‑Beitragsrate für Sonderfälle und erweiterte Verfügungsoptionen über die Abfertigung.Schwerpunkte
- Der Arbeitnehmer erhält für die Dauer einer Zivildienst‑Vereinbarung Anspruch auf eine Beitragsleistung an die vom Rechtsträger ausgewählte MV‑Kasse.
- Nachträglich geleistete Beiträge und Verzugszinsen, die aus Gerichtsurteilen, Sozialversicherungsprüfungen oder verspäteten Anmeldungen entstehen, werden an die MV‑Kasse weitergeleitet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.