<!--[-->Verlängerung der Sistierung des Nachtschwerarbeits‑Beitrags bis 2008<!--]-->
Verlängerung der Sistierung des Nachtschwerarbeits‑Beitrags bis 2008
Ministerialentwurf vom 08.04.2008

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verlängert die Aussetzung der Beitragserhöhung im Nachtschwerarbeitsgesetz bis Ende 2008 und hält den Beitragssatz bei 2 % fest, was zu jährlichen Einnahmeverlusten von etwa 12 Mio. € führt.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/9/2008XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verlängert die Aussetzung der Beitragserhöhung im Nachtschwerarbeitsgesetz bis Ende 2008 und hält den Beitragssatz bei 2 % fest, was zu jährlichen Einnahmeverlusten von etwa 12 Mio. € führt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt eine neue Regelung ein, die festlegt, dass Artikel XI Absatz 5 des Nachtschwerarbeitsgesetzes in den Jahren 1997‑2008 nicht gilt.
  • Durch die Regelung bleibt der Nachtschwerarbeits‑Beitragssatz unverändert bei 2 % der Beitragsgrundlage.
Image of politician Buchinger Erwin, Dr. © Parlamentsdirektion

Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.