Verlängerung der Sistierung des Nachtschwerarbeits‑Beitrags bis 2008
Ministerialentwurf vom 08.04.2008Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Aussetzung der Beitragserhöhung im Nachtschwerarbeitsgesetz bis Ende 2008 und hält den Beitragssatz bei 2 % fest, was zu jährlichen Einnahmeverlusten von etwa 12 Mio. € führt.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/9/2008XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Aussetzung der Beitragserhöhung im Nachtschwerarbeitsgesetz bis Ende 2008 und hält den Beitragssatz bei 2 % fest, was zu jährlichen Einnahmeverlusten von etwa 12 Mio. € führt.Schwerpunkte
- Der Entwurf fügt eine neue Regelung ein, die festlegt, dass Artikel XI Absatz 5 des Nachtschwerarbeitsgesetzes in den Jahren 1997‑2008 nicht gilt.
- Durch die Regelung bleibt der Nachtschwerarbeits‑Beitragssatz unverändert bei 2 % der Beitragsgrundlage.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.