DSG‑Novelle 2008: Grundrecht auf Datenschutz & erweiterte Pflichten
Ministerialentwurf vom 10.04.2008Zusammenfassung
Die DSG‑Novelle 2008 stärkt das Grundrecht auf Datenschutz, definiert zentrale Begriffe neu und führt umfangreiche Melde‑, Vorabkontroll‑ und Dokumentationspflichten ein – u. a. für Videoüberwachung und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden.Bundeskanzleramt4/11/2008XXIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die DSG‑Novelle 2008 stärkt das Grundrecht auf Datenschutz, definiert zentrale Begriffe neu und führt umfangreiche Melde‑, Vorabkontroll‑ und Dokumentationspflichten ein – u. a. für Videoüberwachung und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden.Schwerpunkte
- Das Grundrecht auf Datenschutz wird als Verfassungsbestimmung verankert und garantiert jedem Menschen das Recht auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten.
- Die Definitionen werden überarbeitet: neue Begriffe (Betroffener, Auftraggeber, Dienstleister, Verwenden von Daten) werden eingeführt und Anführungszeichen entfernt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.