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Neuregelung des Anti‑Doping‑Rechts inkl. neuer Strafbestimmungen
Ministerialentwurf vom 14.04.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Anti‑Doping‑Gesetz, das Arzneimittel‑ und Rezeptpflichtgesetz, führt neue Strafbestimmungen, Kommissionen und einen Nationalen Testpool ein und tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Bundeskanzleramt4/15/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Anti‑Doping‑Gesetz, das Arzneimittel‑ und Rezeptpflichtgesetz, führt neue Strafbestimmungen, Kommissionen und einen Nationalen Testpool ein und tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz führt neue strafrechtliche Tatbestände ein, die das In‑Verkehr‑Setzen und die Anwendung verbotener Substanzen sowie Blut‑ und Gendoping zu Freiheits‑ oder Geldstrafen von bis zu fünf Jahren führen.
  • Es werden sechs neue Kommissionen bei der unabhängigen Dopingkontrolleeinrichtung eingerichtet, deren Mitglieder für vier bzw. ein Jahr bestellt werden und die über Ersatzmitglieder verfügen.
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

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6B - Oststeiermark


Europa- und Außenpolitik


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