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Bund‑Länder‑Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Ministerialentwurf vom 16.04.2008

Zusammenfassung

Der Bund und die neun Bundesländer schließen eine Vereinbarung zur bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die Geldleistungen für Lebensunterhalt, Unterkunft und gesundheitliche Notlagen bereitstellt und an die Ausgleichszulage sowie an die Arbeitslosen‑ und Krankenversicherung anknüpft.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/17/2008XXIII
Föderalismus

Zusammenfassung

Der Bund und die neun Bundesländer schließen eine Vereinbarung zur bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die Geldleistungen für Lebensunterhalt, Unterkunft und gesundheitliche Notlagen bereitstellt und an die Ausgleichszulage sowie an die Arbeitslosen‑ und Krankenversicherung anknüpft.

Schwerpunkte

  • Der Bund sichert allen Bezieher*innen einer Pension die Ausgleichszulage und erhöht jährlich die Richtwerte, um sie als Mindeststandard für die Mindestsicherung zu nutzen.
  • Die Arbeitslosenversicherung wird erweitert: Notstandshilfe wird auf bis zu 60 % bzw. 80 % des vorherigen Einkommens angehoben und das Anrechnen von Partner‑Einkommen wird eingeschränkt.
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Buchinger Erwin, Dr.

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