Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Lebenspartnerschaft regelt die Gründung, Rechte, Pflichten und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen und passt zahlreiche Sondergesetze an diese neue Rechtsform an.Bundesministerium für Justiz4/25/2008XXIII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Lebenspartnerschaft regelt die Gründung, Rechte, Pflichten und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen und passt zahlreiche Sondergesetze an diese neue Rechtsform an.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich: Es regelt ausschließlich die Gründung, Wirkungen und Auflösung von Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen.
- Voraussetzungen für die Begründung: Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit, ggf. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters; die Partnerschaft muss vor einem Standesbeamten ohne Bedingungen geschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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