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Anerkennung ausländischer Forstberufsqualifikationen
Ministerialentwurf vom 07.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um EU‑ und Schweizer Fachkräfte sowie langfristig Aufenthaltsberechtigte in den forstlichen Berufen anzuerkennen. Er legt fest, wann eine Anerkennung erfolgt und wann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung nötig ist.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/8/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um EU‑ und Schweizer Fachkräfte sowie langfristig Aufenthaltsberechtigte in den forstlichen Berufen anzuerkennen. Er legt fest, wann eine Anerkennung erfolgt und wann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung nötig ist.

Schwerpunkte

  • Personen aus dem EWR, der Schweiz oder mit unbefristetem Niederlassungsrecht werden wie österreichische Staatsbürger behandelt und dürfen die forstlichen Berufe anstreben.
  • Ausländische Abschlüsse für die Berufe Forstwirt, Forstassistent, Förster, Forstadjunkt und Forstwart können anerkannt werden, wenn sie von einer Behörde des Herkunftsstaates ausgestellt wurden.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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