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Einrichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und -prävention
Ministerialentwurf vom 29.04.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein eigenständiges Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung ein, das dem Innenminister unmittelbar nachgeordnet ist und eng mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie internationalen Stellen zusammenarbeitet.
Bundesministerium für Inneres4/30/2008XXIII
Verfassung

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein eigenständiges Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung ein, das dem Innenminister unmittelbar nachgeordnet ist und eng mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie internationalen Stellen zusammenarbeitet.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz, um dem Innenminister die Möglichkeit zu geben, eine neue Sicherheitsbehörde – das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung – einzurichten.
  • Das Bundesamt ist für die bundesweite Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Korruption zuständig und übernimmt Ermittlungen bei Straftaten wie Untreue über 50 000 €, Bestechung, Geldwäsche und wettbewerbsbeschränkende Absprachen.
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Platter Günther

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7D - Oberland



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