Neues Gebühren‑ und Widerspruchsmodell für Patent‑ und Markenrecht
Ministerialentwurf vom 25.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Gebührengesetz und führt ein neues Innovationsschutzgebührengesetz ein. Er schafft ein reines Teilrechts‑Gebührenmodell, führt ein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren für Marken ein und stellt die ersten Jahre von Patenten und Gebrauchsmustern gebührenfrei.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/26/2008XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Gebührengesetz und führt ein neues Innovationsschutzgebührengesetz ein. Er schafft ein reines Teilrechts‑Gebührenmodell, führt ein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren für Marken ein und stellt die ersten Jahre von Patenten und Gebrauchsmustern gebührenfrei.Schwerpunkte
- Das Patentamt führt Recherchen und Gutachten ausschließlich im teilrechtsfähigen Bereich durch; das bisherige hoheitliche Verfahren (§ 111a) wird abgeschafft.
- Ein dreimonatiges Widerspruchsverfahren für Marken wird eingeführt; die Gebühr beträgt 290 € und gilt ab dem 1. Juli 2009.
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