Sonderrechnungslegungsgesetz – Transparenz für Unternehmen mit öffentlichen Mitteln
Ministerialentwurf vom 21.11.2006Zusammenfassung
Der Entwurf des Sonderrechnungslegungsgesetzes verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Leistungen erhalten, getrennte Konten zu führen, um finanzielle Beziehungen transparent zu machen und EU‑Kontrollen zu ermöglichen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2006XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf des Sonderrechnungslegungsgesetzes verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Leistungen erhalten, getrennte Konten zu führen, um finanzielle Beziehungen transparent zu machen und EU‑Kontrollen zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Das Gesetz soll die Transparenz finanzieller Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen erhöhen.
- Unternehmen, die besondere oder ausschließliche Rechte besitzen oder öffentliche Leistungen erhalten, müssen getrennte Konten für jede Geschäftsbereich führen.
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