Einführung bildbasierter Verkehrsüberwachung und Anpassung des KFG
Ministerialentwurf vom 20.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf fügt neue §§ 98a‑f in die Straßenverkehrsordnung ein, um den Einsatz bildverarbeitender Geräte für Geschwindigkeits‑, Abstand‑ und Rotlichtmessungen zu regeln, und passt das Kraftfahrgesetz an, damit die gewonnenen Daten im Strafverfahren verwendet werden dürfen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2008XXIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt neue §§ 98a‑f in die Straßenverkehrsordnung ein, um den Einsatz bildverarbeitender Geräte für Geschwindigkeits‑, Abstand‑ und Rotlichtmessungen zu regeln, und passt das Kraftfahrgesetz an, damit die gewonnenen Daten im Strafverfahren verwendet werden dürfen.Schwerpunkte
- Behörden dürfen bildverarbeitende Geräte einsetzen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit auf festgelegten Strecken zu messen, wenn dies zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nötig ist.
- Für punktuelle Geschwindigkeitsmessungen dürfen dieselben technischen Einrichtungen verwendet werden, jedoch nur an Orten, wo sie aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
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