Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschläge, Pflegegelderhöhung & erweiterte Förderungen
Ministerialentwurf vom 29.05.2008Zusammenfassung
Der Entwurf führt Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder, Jugendliche und demenziell erkrankte Personen ein, erhöht das Pflegegeld um 5 %, erweitert den Förderkreis für Angehörige und legt neue Melde‑ sowie Zuständigkeitsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2009.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz5/30/2008XXIII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder, Jugendliche und demenziell erkrankte Personen ein, erhöht das Pflegegeld um 5 %, erweitert den Förderkreis für Angehörige und legt neue Melde‑ sowie Zuständigkeitsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2009.Schwerpunkte
- Ein Erschwerniszuschlag wird für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche eingeführt: bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden, von 7 bis 15 Jahren 75 Stunden pro Monat.
- Ein zusätzlicher Erschwerniszuschlag von 30 Stunden pro Monat wird für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger, psychischer oder demenzieller Behinderung eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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