<!--[-->Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschläge, Pflegegelderhöhung & erweiterte Förderungen<!--]-->
Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Erschwerniszuschläge, Pflegegelderhöhung & erweiterte Förderungen
Ministerialentwurf vom 29.05.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf führt Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder, Jugendliche und demenziell erkrankte Personen ein, erhöht das Pflegegeld um 5 %, erweitert den Förderkreis für Angehörige und legt neue Melde‑ sowie Zuständigkeitsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2009.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz5/30/2008XXIII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt Erschwerniszuschläge für schwerstbehinderte Kinder, Jugendliche und demenziell erkrankte Personen ein, erhöht das Pflegegeld um 5 %, erweitert den Förderkreis für Angehörige und legt neue Melde‑ sowie Zuständigkeitsregeln fest. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2009.

Schwerpunkte

  • Ein Erschwerniszuschlag wird für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche eingeführt: bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden, von 7 bis 15 Jahren 75 Stunden pro Monat.
  • Ein zusätzlicher Erschwerniszuschlag von 30 Stunden pro Monat wird für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger, psychischer oder demenzieller Behinderung eingeführt.
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Buchinger Erwin, Dr.

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