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Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz – Förderungen für Wärme‑ und Kältenetze
Ministerialentwurf vom 05.06.2008

Zusammenfassung

Das Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz fördert den Ausbau von Fern‑ und Nahwärme‑ sowie Fern‑ und Nahkältenetzen, um bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Es stellt Investitionszuschüsse von bis zu 30 % (max. 200 000 € pro MW) bereit, begrenzt auf ein Jahresbudget von 60 Mio. €.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2008XXIII
Energie

Zusammenfassung

Das Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz fördert den Ausbau von Fern‑ und Nahwärme‑ sowie Fern‑ und Nahkältenetzen, um bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Es stellt Investitionszuschüsse von bis zu 30 % (max. 200 000 € pro MW) bereit, begrenzt auf ein Jahresbudget von 60 Mio. €.

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist es, durch Förderung von Wärme‑ und Kältenetzen bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen.
  • Förderfähig sind Projekte, die nach dem 1. Jänner 2008 begonnen wurden, mindestens zwei unabhängige Endverbraucher versorgen und eine nachweisbare Reduktion von Primärenergie‑ und CO₂‑Emissionen erreichen.
Image of politician Marek Christine © Parlamentsdirektion

Marek Christine

ÖVP


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