Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz – Förderungen für Wärme‑ und Kältenetze
Ministerialentwurf vom 05.06.2008Zusammenfassung
Das Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz fördert den Ausbau von Fern‑ und Nahwärme‑ sowie Fern‑ und Nahkältenetzen, um bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Es stellt Investitionszuschüsse von bis zu 30 % (max. 200 000 € pro MW) bereit, begrenzt auf ein Jahresbudget von 60 Mio. €.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2008XXIII
Energie
Zusammenfassung
Das Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz fördert den Ausbau von Fern‑ und Nahwärme‑ sowie Fern‑ und Nahkältenetzen, um bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen. Es stellt Investitionszuschüsse von bis zu 30 % (max. 200 000 € pro MW) bereit, begrenzt auf ein Jahresbudget von 60 Mio. €.Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist es, durch Förderung von Wärme‑ und Kältenetzen bis zu 3 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einzusparen.
- Förderfähig sind Projekte, die nach dem 1. Jänner 2008 begonnen wurden, mindestens zwei unabhängige Endverbraucher versorgen und eine nachweisbare Reduktion von Primärenergie‑ und CO₂‑Emissionen erreichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.