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Bundesklimaschutzgesetz – Verbindliche Emissionshöchstmengen für Bund und Länder
Ministerialentwurf vom 10.06.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf 09.06.2008 ändert das Bundesverfassungsgesetz, um Klimaschutz als Teil des Umweltschutzes zu verankern und legt verbindliche Emissionshöchstmengen für Bund und Länder fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/11/2008XXIII
Verfassung

Zusammenfassung

Der Entwurf 09.06.2008 ändert das Bundesverfassungsgesetz, um Klimaschutz als Teil des Umweltschutzes zu verankern und legt verbindliche Emissionshöchstmengen für Bund und Länder fest.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ergänzt das Bundesverfassungsgesetz um den Begriff „Klimaschutz“ und definiert ihn als Teil des umfassenden Umweltschutzes.
  • Bund und Länder erhalten die Befugnis, Höchstmengen für Treibhausgase bzw. Mindestanteile erneuerbarer Energien festzulegen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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