Kapitalmarktstärkungs‑ und Innovationsgesetz 2008 – Einführung von Investmentgesellschaften
Ministerialentwurf vom 16.06.2008Zusammenfassung
Das KMStIG 2008 schafft die Rechtsform der Investmentgesellschaft, legt ein Mindestkapital von 2 Mio. €, Vorgaben für Investitionen in Risikokapital, Transparenz‑ und Managementpflichten sowie Teil‑Steuerbefreiungen für Gewinne und Zinsen fest.Bundesministerium für Finanzen6/17/2008XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das KMStIG 2008 schafft die Rechtsform der Investmentgesellschaft, legt ein Mindestkapital von 2 Mio. €, Vorgaben für Investitionen in Risikokapital, Transparenz‑ und Managementpflichten sowie Teil‑Steuerbefreiungen für Gewinne und Zinsen fest.Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Rechtsform – die Investmentgesellschaft – die ausschließlich in Risikokapital investieren darf.
- Mindestkapital der IG beträgt 2 Mio. €, die Mindesteinlage eines Investors 50 000 €, davon mindestens 25 000 € bar.
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