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Änderungen im Errichtungsgesetz der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Ministerialentwurf vom 11.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gesetz zur Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Er passt die Ministerialbezeichnung an, erweitert den Aufgabenbereich um internationale Aktivitäten und die Verwaltung von Fördermitteln, stellt den Aufsichtsrat neu zusammen und erhöht die Haftungsgrenzen des Bundes.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/12/2007XXIII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gesetz zur Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Er passt die Ministerialbezeichnung an, erweitert den Aufgabenbereich um internationale Aktivitäten und die Verwaltung von Fördermitteln, stellt den Aufsichtsrat neu zusammen und erhöht die Haftungsgrenzen des Bundes.

Schwerpunkte

  • Der Name des Ministeriums wird von „Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ zu „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die aktuelle Ministerialstruktur widerzuspiegeln.
  • Der Aufgabenbereich der FFG wird erweitert: Sie darf nun nationale und internationale Forschungs‑ und Technologieförderungen durchführen und öffentliche Fördermittel, etwa aus dem Energie‑ und Klimaschutzfonds, verwalten.
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Marek Christine

ÖVP


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