Änderungen im Errichtungsgesetz der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Ministerialentwurf vom 11.02.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gesetz zur Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Er passt die Ministerialbezeichnung an, erweitert den Aufgabenbereich um internationale Aktivitäten und die Verwaltung von Fördermitteln, stellt den Aufsichtsrat neu zusammen und erhöht die Haftungsgrenzen des Bundes.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/12/2007XXIII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gesetz zur Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Er passt die Ministerialbezeichnung an, erweitert den Aufgabenbereich um internationale Aktivitäten und die Verwaltung von Fördermitteln, stellt den Aufsichtsrat neu zusammen und erhöht die Haftungsgrenzen des Bundes.Schwerpunkte
- Der Name des Ministeriums wird von „Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ zu „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die aktuelle Ministerialstruktur widerzuspiegeln.
- Der Aufgabenbereich der FFG wird erweitert: Sie darf nun nationale und internationale Forschungs‑ und Technologieförderungen durchführen und öffentliche Fördermittel, etwa aus dem Energie‑ und Klimaschutzfonds, verwalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.