<!--[-->Bundesgesetz zur Umsetzung der EU‑Verordnung über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ‑BG)<!--]-->
Bundesgesetz zur Umsetzung der EU‑Verordnung über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ‑BG)
Ministerialentwurf vom 25.06.2008

Zusammenfassung

Das Gesetz legt die nationale Umsetzung der EU‑Verordnung über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit fest. Es regelt, wer teilnehmen darf, wie EVTZ angezeigt, registriert und aufgelöst werden und wie die Finanzkontrolle erfolgt.
Bundeskanzleramt6/26/2008XXIII
Europäische Union

Zusammenfassung

Das Gesetz legt die nationale Umsetzung der EU‑Verordnung über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit fest. Es regelt, wer teilnehmen darf, wie EVTZ angezeigt, registriert und aufgelöst werden und wie die Finanzkontrolle erfolgt.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst die Teilnahme des Bundes und von Einrichtungen, die nach Art. 3 Abs. 1 lit. d der EVTZ‑Verordnung definiert sind, sowie die Registrierung, Anzeige und Auflösung von EVTZ mit Sitz im Inland.
  • Die Teilnahme des Bundes an einem EVTZ wird vom zuständigen Bundesminister genehmigt; für andere Einrichtungen entscheidet die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde oder – falls nicht vorhanden – der betroffene Bundesminister.
Image of politician Lopatka Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Mitglied des Europäischen Parlaments

6B - Oststeiermark


Europa- und Außenpolitik


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.