Lockerung der Sprengelregelungen im Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetz
Ministerialentwurf vom 26.06.2008Zusammenfassung
Der Entwurf 2008 lockert die alten Sprengel‑Regelungen des Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetzes, gibt den Ländern mehr Gestaltungsspielraum bei Schulorganisation und Schulfinanzierung und passt Formulierungen an aktuelle Rechtsnormen an.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/27/2008XXIII
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Entwurf 2008 lockert die alten Sprengel‑Regelungen des Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetzes, gibt den Ländern mehr Gestaltungsspielraum bei Schulorganisation und Schulfinanzierung und passt Formulierungen an aktuelle Rechtsnormen an.Schwerpunkte
- Die Einleitung des Abschnitts I wird von der Erwähnung der Sprengel befreit, weil die konkrete Sprengelbildung künftig den Ländern überlassen bleibt.
- In § 8 wird festgehalten, dass die Landesgesetzgebung weiterhin bestimmen kann, welche Gebietskörperschaften Umlagen oder Schulerhaltungsbeiträge zu leisten haben, wobei die bisherigen detaillierten Bestimmungen stark reduziert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.