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Neuregelung der Lehrerverpflichtungen und Arbeitsbedingungen im LDG
Ministerialentwurf vom 26.06.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz: Er erweitert die Klassenobergrenze für Schulleiter, führt eine einheitliche Jahresnorm von 1 776 Stunden ein, streicht die Beschränkung von Mehrdienstleistungen an Volksschulen, ermöglicht Berufsschullehrern die Anrechnung von Integrationsarbeit, integriert EU‑Arbeitsschutzverordnungen und schafft Aufstiegsmöglichkeiten für Werklehrerinnen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/27/2008XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz: Er erweitert die Klassenobergrenze für Schulleiter, führt eine einheitliche Jahresnorm von 1 776 Stunden ein, streicht die Beschränkung von Mehrdienstleistungen an Volksschulen, ermöglicht Berufsschullehrern die Anrechnung von Integrationsarbeit, integriert EU‑Arbeitsschutzverordnungen und schafft Aufstiegsmöglichkeiten für Werklehrerinnen.

Schwerpunkte

  • Der Leiter einer Schule kann künftig zusätzlich die Leitung von bis zu mehreren Schulen übernehmen, wenn insgesamt nicht mehr als zwölf Klassen an allen betroffenen Schulen unterrichtet werden.
  • Eine verbindliche Jahresnorm von 1 776 Stunden wird für alle Landeslehrer festgelegt; die Stunden werden in drei Bereiche (Unterricht, Vor‑/Nachbereitung, sonstige Tätigkeiten) aufgeteilt.
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Schmied Claudia, Dr.

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