Einführung einer optionalen Chipkarte für die Zulassungsbescheinigung Teil I
Ministerialentwurf vom 06.07.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht es Fahrzeughaltern, freiwillig eine digitale Chip‑Zulassungsbescheinigung Teil I anstelle des Papierdokuments zu beantragen. Die Chipkarte enthält dieselben Daten, wird von der OeSD hergestellt und kostet bis zu 41,70 € pro Ausstellung; sie ist mit speziellen Vermerken für Sonderfälle versehen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/7/2008XXIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht es Fahrzeughaltern, freiwillig eine digitale Chip‑Zulassungsbescheinigung Teil I anstelle des Papierdokuments zu beantragen. Die Chipkarte enthält dieselben Daten, wird von der OeSD hergestellt und kostet bis zu 41,70 € pro Ausstellung; sie ist mit speziellen Vermerken für Sonderfälle versehen.Schwerpunkte
- Fahrzeughalter können optional eine Chipkarte anstelle der Papier‑Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen; die Karte enthält dieselben Daten und wird von der OeSD hergestellt.
- Für die Ausstellung der Chipkarte wird ein Kosten‑ersatz von maximal 41,70 € erhoben; ein Teilbetrag wird an die OeSD für die Kartenherstellung weitergeleitet.
Dokumente (PDFs)
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