Abgabenverwaltungsreformgesetz – Vereinheitlichung von Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeabgaben
Ministerialentwurf vom 10.07.2008Zusammenfassung
Das Gesetz vereinheitlicht das Verfahren zur Erhebung von Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeabgaben, führt einheitliche Regelungen für Mahn‑ und Nebenansprüche ein und ermöglicht elektronische Einreichungen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2010.Bundesministerium für Finanzen7/11/2008XXIII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz vereinheitlicht das Verfahren zur Erhebung von Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeabgaben, führt einheitliche Regelungen für Mahn‑ und Nebenansprüche ein und ermöglicht elektronische Einreichungen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2010.Schwerpunkte
- Die BAO gilt künftig auch für Landes‑ und Gemeindeabgaben, wodurch ein einheitliches Verfahren für alle öffentlichen Abgaben geschaffen wird.
- Die Anzeigepflicht für Landes‑ und Gemeindeabgaben wird gegenüber den jeweiligen Abgabenbehörden verlagert.
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