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Konzentration der Artenschutz‑Kontrollen bei den Zollbehörden
Ministerialentwurf vom 16.07.2008

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf bündelt die Überwachung des Handels mit gefährdeten Arten bei den Zollbehörden, führt strengere Maßnahmen, ein zentrales Kennzeichnungsregister und neue Finanzstrafen ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/17/2008XXIII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf bündelt die Überwachung des Handels mit gefährdeten Arten bei den Zollbehörden, führt strengere Maßnahmen, ein zentrales Kennzeichnungsregister und neue Finanzstrafen ein.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister kann per Verordnung strengere Ein‑ und Ausfuhrmaßnahmen festlegen, wenn EU‑Recht oder Artenschutzinteressen es erfordern.
  • Bei unentgeltlicher Weitergabe von Exemplaren durch Erbschaft oder Schenkung muss der neue Eigentümer den Minister unverzüglich melden; Auflagen und Sicherheiten gehen auf ihn über.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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