Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf bündelt die Überwachung des Handels mit gefährdeten Arten bei den Zollbehörden, führt strengere Maßnahmen, ein zentrales Kennzeichnungsregister und neue Finanzstrafen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/17/2008XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf bündelt die Überwachung des Handels mit gefährdeten Arten bei den Zollbehörden, führt strengere Maßnahmen, ein zentrales Kennzeichnungsregister und neue Finanzstrafen ein.Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann per Verordnung strengere Ein‑ und Ausfuhrmaßnahmen festlegen, wenn EU‑Recht oder Artenschutzinteressen es erfordern.
- Bei unentgeltlicher Weitergabe von Exemplaren durch Erbschaft oder Schenkung muss der neue Eigentümer den Minister unverzüglich melden; Auflagen und Sicherheiten gehen auf ihn über.
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