Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetz, um die neue gemeinsame Zuständigkeit des Ministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Ministers für Wissenschaft und Forschung abzubilden. Er passt Formulierungen, Fristen und Besetzungsregeln der Aufsichtsorgane an, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/13/2007XXIII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetz, um die neue gemeinsame Zuständigkeit des Ministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Ministers für Wissenschaft und Forschung abzubilden. Er passt Formulierungen, Fristen und Besetzungsregeln der Aufsichtsorgane an, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.Schwerpunkte
- Der Text in § 4 Abs. 1 lit. c wird erweitert, sodass neben dem Minister für Verkehr, Innovation und Technologie nun auch der Minister für Wissenschaft und Forschung den Jahresbericht bis 31. März erhalten muss.
- Die Frist für die Vorlage der Arbeitsprogramme wird auf den 30. September jedes Jahres festgelegt; das Mehrjahresprogramm muss öffentlich zugänglich gemacht und an den Präsidenten des Nationalrates übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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