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2. Zusatzabkommen zur Modernisierung des Österreich‑Australien‑Sozialversicherungsabkommens
Ministerialentwurf vom 29.07.2008

Zusammenfassung

Das zweite Zusatzabkommen zwischen Österreich und Australien modernisiert das bestehende Sozialversicherungsabkommen, erweitert die Gleichbehandlung auf Flüchtlinge und Staatenlose, regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitender Arbeit gilt, und fügt einen Datenschutzartikel hinzu.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz7/30/2008XXIII
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Das zweite Zusatzabkommen zwischen Österreich und Australien modernisiert das bestehende Sozialversicherungsabkommen, erweitert die Gleichbehandlung auf Flüchtlinge und Staatenlose, regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitender Arbeit gilt, und fügt einen Datenschutzartikel hinzu.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Abkommen“ wird definiert und bezieht sich auf das ursprüngliche 1992‑Abkommen, das durch das 2001‑Zusatzabkommen geändert wurde.
  • Die Exportpflicht gilt grundsätzlich für Personen, die im Gebiet des anderen Staates wohnen oder arbeiten – mit Ausnahmen für bestimmte Zusatzpensionen.
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Buchinger Erwin, Dr.

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