Verdopplung der Familienbeihilfe im September für Kinder ab 6 Jahren
Ministerialentwurf vom 12.08.2008Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, die Familienbeihilfe im September jedes Jahres für Kinder, die in diesem Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zu verdoppeln. Die Regelung gilt ab September 2008 und kostet den Staat jährlich rund 198 Millionen Euro.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/13/2008XXIII
Familienleistungsausgleich
Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, die Familienbeihilfe im September jedes Jahres für Kinder, die in diesem Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zu verdoppeln. Die Regelung gilt ab September 2008 und kostet den Staat jährlich rund 198 Millionen Euro.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (§ 8 Abs. 2a) wird eingeführt, der die Familienbeihilfe im September jedes Jahres für Kinder ab dem Jahr, in dem sie sechs Jahre alt werden, verdoppelt.
- Bei der Verdopplung werden auch die bereits bestehenden Erhöhungen für Geschwisterstaffelungen (Abs. 3) und für behinderte Kinder (Abs. 4) berücksichtigt.
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