Neuregelung der Bundeswettbewerbsbehörde – Stärkung von Ermittlungs‑ und Entscheidungsbefugnissen
Ministerialentwurf vom 13.08.2008Zusammenfassung
Der Entwurf richtet die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Institution ein, verleiht ihr erweiterte Ermittlungs‑ und Entscheidungsbefugnisse im Kartellrecht und regelt Organisation, Verfahren und Gebühren.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/14/2008XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf richtet die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Institution ein, verleiht ihr erweiterte Ermittlungs‑ und Entscheidungsbefugnisse im Kartellrecht und regelt Organisation, Verfahren und Gebühren.Schwerpunkte
- Die Behörde hat das Ziel, funktionierenden Wettbewerb zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen nach dem Kartellgesetz sowie den EU‑Wettbewerbsregeln entgegenzuwirken.
- Die Behörde erhält erweiterte Befugnisse: Sie kann selbst Entscheidungen treffen, im Namen der Verwaltung an Kartell‑ und Oberkartellgerichten teilnehmen und Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend machen.
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