Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Luftfahrtsicherheitsgesetz: Er stärkt die Befugnisse der Sicherheitsorgane, führt einen neuen § 4a ein, der große Flughäfen mit über 3 Mio Passagieren zur Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragt, legt Vertragslaufzeiten von mindestens drei Jahren fest und regelt die Vergütung nach Stunden oder pro Passagier.Bundesministerium für Inneres8/14/2008XXIII
Luftverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Luftfahrtsicherheitsgesetz: Er stärkt die Befugnisse der Sicherheitsorgane, führt einen neuen § 4a ein, der große Flughäfen mit über 3 Mio Passagieren zur Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragt, legt Vertragslaufzeiten von mindestens drei Jahren fest und regelt die Vergütung nach Stunden oder pro Passagier.Schwerpunkte
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Personen den Zutritt zu Zivilluftfahrzeugen verweigern, wenn sie Waffen, Munition, Sprengstoffe oder als besonders gefährlich gekennzeichnete Gegenstände mitführen.
- Bei Flughäfen mit mindestens 3 Millionen Passagieren pro Jahr kann der Bundesminister für Inneres gemeinsam mit dem Verkehrsminister den Flughafenbetreiber vertraglich mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.