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Beauftragung großer Flughäfen mit Sicherheitskontrollen
Ministerialentwurf vom 13.08.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Luftfahrtsicherheitsgesetz: Er stärkt die Befugnisse der Sicherheitsorgane, führt einen neuen § 4a ein, der große Flughäfen mit über 3 Mio Passagieren zur Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragt, legt Vertragslaufzeiten von mindestens drei Jahren fest und regelt die Vergütung nach Stunden oder pro Passagier.
Bundesministerium für Inneres8/14/2008XXIII
Luftverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Luftfahrtsicherheitsgesetz: Er stärkt die Befugnisse der Sicherheitsorgane, führt einen neuen § 4a ein, der große Flughäfen mit über 3 Mio Passagieren zur Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragt, legt Vertragslaufzeiten von mindestens drei Jahren fest und regelt die Vergütung nach Stunden oder pro Passagier.

Schwerpunkte

  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Personen den Zutritt zu Zivilluftfahrzeugen verweigern, wenn sie Waffen, Munition, Sprengstoffe oder als besonders gefährlich gekennzeichnete Gegenstände mitführen.
  • Bei Flughäfen mit mindestens 3 Millionen Passagieren pro Jahr kann der Bundesminister für Inneres gemeinsam mit dem Verkehrsminister den Flughafenbetreiber vertraglich mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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