Zusammenfassung
Das Gesetz senkt die Kfz‑Steuer für luftgefederte LKW von 2 Euro auf 1,40 Euro pro Tonne im Zeitraum 01.01.2009‑31.12.2009, während der allgemeine Steuersatz bei 2 Euro pro Tonne bleibt.Bundesministerium für Finanzen8/25/2008XXIII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz senkt die Kfz‑Steuer für luftgefederte LKW von 2 Euro auf 1,40 Euro pro Tonne im Zeitraum 01.01.2009‑31.12.2009, während der allgemeine Steuersatz bei 2 Euro pro Tonne bleibt.Schwerpunkte
- Für alle Kraftfahrzeuge wird ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro pro Tonne eingeführt (mindestens 20 Euro, höchstens 120 Euro; bei Anhängern maximal 95 Euro).
- Für luftgefederte Fahrzeuge gilt im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ein ermäßigter Steuersatz von 1,40 Euro pro Tonne (mindestens 20 Euro, höchstens 120 Euro; bei Anhängern maximal 95 Euro).
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