Novelle zum Preistransparenzgesetz – EU‑Preistransparenz für Gas & Strom
Ministerialentwurf vom 29.09.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Preistransparenzgesetz, um EU‑Vorgaben zur Preis‑Transparenz von Gas und Strom umzusetzen und legt fest, dass Statistik Austria bzw. Energie‑Control die Daten erheben und an EUROSTAT weiterleiten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/30/2008XXIII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Preistransparenzgesetz, um EU‑Vorgaben zur Preis‑Transparenz von Gas und Strom umzusetzen und legt fest, dass Statistik Austria bzw. Energie‑Control die Daten erheben und an EUROSTAT weiterleiten.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit muss die Gas‑ und Strompreise sowie weitere Angaben an EUROSTAT melden, basierend auf Daten, die von den Unternehmen an eine zentrale Stelle übermittelt werden.
- Die Erhebung und Verarbeitung der Daten obliegt zunächst Statistik Austria; wenn innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten keine Vereinbarung mit den Fachverbänden geschlossen wird, kann die Energie‑Control GmbH beauftragt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.