<!--[-->Novelle zum Preistransparenzgesetz – EU‑Preis­transparenz für Gas & Strom<!--]-->
Novelle zum Preistransparenzgesetz – EU‑Preis­transparenz für Gas & Strom
Ministerialentwurf vom 29.09.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Preistransparenzgesetz, um EU‑Vorgaben zur Preis‑Transparenz von Gas und Strom umzusetzen und legt fest, dass Statistik Austria bzw. Energie‑Control die Daten erheben und an EUROSTAT weiterleiten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/30/2008XXIII
Preis

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Preistransparenzgesetz, um EU‑Vorgaben zur Preis‑Transparenz von Gas und Strom umzusetzen und legt fest, dass Statistik Austria bzw. Energie‑Control die Daten erheben und an EUROSTAT weiterleiten.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit muss die Gas‑ und Strompreise sowie weitere Angaben an EUROSTAT melden, basierend auf Daten, die von den Unternehmen an eine zentrale Stelle übermittelt werden.
  • Die Erhebung und Verarbeitung der Daten obliegt zunächst Statistik Austria; wenn innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten keine Vereinbarung mit den Fachverbänden geschlossen wird, kann die Energie‑Control GmbH beauftragt werden.
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Marek Christine

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