<!--[-->Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2009 – Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien<!--]-->
Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2009 – Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien
Ministerialentwurf vom 12.10.2008

Zusammenfassung

Das Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2009 stärkt das Recht von Kindern auf Förderung und Erziehung, definiert die Pflicht der Eltern, legt staatliche Unterstützungsmaßnahmen (Information, Beratung, Erziehungshilfen) fest und regelt umfassend Zuständigkeiten, Datenschutz, Gefährdungsabklärung, Hilfeplanung sowie Finanzierung.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/13/2008XXIII
junger Mensch

Zusammenfassung

Das Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2009 stärkt das Recht von Kindern auf Förderung und Erziehung, definiert die Pflicht der Eltern, legt staatliche Unterstützungsmaßnahmen (Information, Beratung, Erziehungshilfen) fest und regelt umfassend Zuständigkeiten, Datenschutz, Gefährdungsabklärung, Hilfeplanung sowie Finanzierung.

Schwerpunkte

  • Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Förderung und Erziehung; Eltern sind primär verantwortlich, erhalten aber staatliche Unterstützung (Information, Beratung, Erziehungshilfen), wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
  • Ziele der Kinder‑ und Jugendhilfe umfassen Förderung der Erziehungskraft von Familien, Schutz vor Gewalt, bestmögliche Entwicklung von Kindern sowie Reintegration gefährdeter Jugendlicher; Aufgaben reichen von Information über Beratung bis zu Gefährdungsabklärung und Adoption.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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