EU‑Finanzstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen im EU‑Raum
Ministerialentwurf vom 13.10.2008Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten sowie die Zuständigkeiten der Finanz‑ und Zollbehörden.Bundesministerium für Finanzen10/14/2008XXIII
Strafrecht
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten sowie die Zuständigkeiten der Finanz‑ und Zollbehörden.Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich umfasst die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Finanz‑ oder Zollbehörden anderer EU‑Mitgliedstaaten erlassen wurden, sowie die Vollstreckung österreichischer Entscheidungen im Ausland.
- Für die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen ist das Finanzstrafgesetz (FinStrG) anzuwenden; zuständig sind Finanz‑ und Zollbehörden, je nach Art der Straftat.
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