<!--[-->EU‑Finanzstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen im EU‑Raum<!--]-->
EU‑Finanzstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen im EU‑Raum
Ministerialentwurf vom 13.10.2008

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten sowie die Zuständigkeiten der Finanz‑ und Zollbehörden.
Bundesministerium für Finanzen10/14/2008XXIII
Strafrecht

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten sowie die Zuständigkeiten der Finanz‑ und Zollbehörden.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich umfasst die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Finanz‑ oder Zollbehörden anderer EU‑Mitgliedstaaten erlassen wurden, sowie die Vollstreckung österreichischer Entscheidungen im Ausland.
  • Für die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen ist das Finanzstrafgesetz (FinStrG) anzuwenden; zuständig sind Finanz‑ und Zollbehörden, je nach Art der Straftat.
Image of politician Matznetter Christoph, Dr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Matznetter Christoph, Dr. - 66

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Wirtschaft


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.