<!--[-->Novelle zum Ärztegesetz 1998 – EU‑Umsetzung, Anerkennung ausländischer Qualifikationen & Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen<!--]-->
Novelle zum Ärztegesetz 1998 – EU‑Umsetzung, Anerkennung ausländischer Qualifikationen & Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen Ministerialentwurf vom 10/22/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/22/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Das Gesetz ergänzt das Ärztegesetz 1998 um neue Regelungen zur Umsetzung europäischer Richtlinien, zu erweiterten Berufserfordernissen, zur automatischen und nicht‑automatischen Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie zu Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a führt die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG, der Richtlinie 2004/38/EG und des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz in das österreichische Ärztegesetz ein.
  • Die Erfordernisse zur Berufsausübung werden präzisiert: Neben österreichischer oder EWR‑Staatsbürgerschaft sind Eigenberechtigung, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich; für die Grund‑ und Fachausbildung gelten spezifische akademische und praktische Nachweise.
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Kdolsky Andrea, Dr.




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