Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Einbringungsgesetz, senkt manche Gebühren, erhöht andere und führt neue Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.Bundesministerium für Justiz2/16/2007XXIII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Einbringungsgesetz, senkt manche Gebühren, erhöht andere und führt neue Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.Schwerpunkte
- Eine neue Tarifpost (12) wird um die Unterposition lit. f erweitert, die Gebühren für Schiedsgerichtsverfahren (Bestellung, Ablehnung und Amtsende von Schiedsrichtern) festlegt.
- Die Justizverwaltungsgebühr für die elektronische Registereinsicht wird von 1 € auf 20 Cent gesenkt, um die Nutzung digitaler Dienste zu fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.