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Änderungen von Gerichts‑ und Einbringungsgebühren 2007
Ministerialentwurf vom 15.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Einbringungsgesetz, senkt manche Gebühren, erhöht andere und führt neue Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.
Bundesministerium für Justiz2/16/2007XXIII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Einbringungsgesetz, senkt manche Gebühren, erhöht andere und führt neue Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.

Schwerpunkte

  • Eine neue Tarifpost (12) wird um die Unterposition lit. f erweitert, die Gebühren für Schiedsgerichtsverfahren (Bestellung, Ablehnung und Amtsende von Schiedsrichtern) festlegt.
  • Die Justizverwaltungsgebühr für die elektronische Registereinsicht wird von 1 € auf 20 Cent gesenkt, um die Nutzung digitaler Dienste zu fördern.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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