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Verkehrsopfer‑Entschädigungsgesetz (VOEG) – neue Opfer‑Entschädigungsregelungen
Ministerialentwurf vom 25.02.2007

Zusammenfassung

Das VOEG regelt, dass der Fachverband Entschädigungen an Verkehrsopfer leistet, wenn sie keinen Anspruch gegenüber einem Haftpflichtversicherer geltend machen können, und erweitert den Schutz auf nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge sowie Auslandsunfälle.
Bundesministerium für Finanzen2/26/2007XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Das VOEG regelt, dass der Fachverband Entschädigungen an Verkehrsopfer leistet, wenn sie keinen Anspruch gegenüber einem Haftpflichtversicherer geltend machen können, und erweitert den Schutz auf nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge sowie Auslandsunfälle.

Schwerpunkte

  • Das VOEG schafft einen neuen rechtlichen Rahmen, nach dem der Fachverband Leistungen erbringt, wenn Opfer von Verkehrsunfällen keinen Anspruch gegenüber einem Haftpflichtversicherer haben.
  • Entschädigungsansprüche entstehen, wenn (1) kein Versicherungsvertrag bestand, (2) der Schädiger nicht ermittelt werden kann, (3) das Fahrzeug ohne Willen des Halters benutzt wurde, (4) der Schädiger vorsätzlich rechtswidrig handelte oder (5) der Haftpflichtversicherer insolvent ist.
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Matznetter Christoph, Dr. - 66

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Wirtschaft


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