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Hausbetreuungsgesetz – Rechtsrahmen für Rund‑um‑die‑Uhr‑Betreuung in Privathaushalten
Ministerialentwurf vom 14.03.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Hausbetreuungsgesetz (HBeG) ein, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rund‑um‑die‑Uhr‑Betreuung in Privathaushalten festlegt. Es gilt für Personen mit Pflegegeld ab Pflegestufe 3 oder mit nachgewiesener Demenz und regelt Arbeitszeiten, Qualitätsstandards und die Änderung der Gewerbeordnung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/15/2007XXIII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für die Betreuung von Personen, die Pflegegeld ab Pflegestufe 3 erhalten oder wegen einer nachgewiesenen Demenzerkrankung trotz niedrigerer Pflegestufe einen ständigen Betreuungsbedarf haben.
  • Arbeitszeitregelungen: max. 128 Stunden in zwei Wochen, mindestens 48 Stunden pro Woche, tägliche Ruhepausen von mindestens drei Stunden (davon zwei Pausen je 30 Minuten).
Regierungsvorlage
Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
einfache Mehrheit 06.06.2007
Gesetz
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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