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Bundesgesetz zur Wiederherstellung von § 4 Abs. 1 im Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Ministerialentwurf vom 26.03.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen Verfassungsartikel ein, der das BauKG als Bundessache definiert und damit § 4 Abs. 1 wiederherstellt, sodass Bauherren bei Planung die Gefahrenverhütung beachten müssen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2007XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf stellt § 4 Abs. 1 wieder her und verpflichtet den Bauherrn, bei Planung und Vorbereitung die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten.
  • Ein neuer Artikel I definiert das BauKG als Bundessache, sodass der Bund die Befugnis hat, das Gesetz zu erlassen, zu ändern und aufzuheben.
Regierungsvorlage
Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
2/3 Mehrheit 06.06.2007
Gesetz
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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