Zusammenfassung
Das Tiertransportgesetz 2007 regelt den Schutz von Tieren beim Transport im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten, führt einheitliche Kontrollen, Zulassungen für lange Beförderungen und tierseuchenrechtliche Mindestanforderungen ein. Es tritt am 1 August 2007 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/29/2007XXIII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Geltungsbereich: Alle Tiertransporte, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen, unterliegen den Mindeststandards der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
- Kontrollorgane (Tierärzte und speziell ausgebildete Personen) werden als Tiertransportinspektoren eingesetzt, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen.
Regierungsvorlage
Neues Tiertransportgesetz 2007
einfache Mehrheit 05.07.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.