Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Wahlrecht: Es führt die Briefwahl ein, senkt das Mindestwahlalter auf 16 Jahre und gibt Personen mit Verhinderung am Wahltag Anspruch auf eine Wahlkarte.Bundesministerium für Inneres4/2/2007XXIII
Wahl
Schwerpunkte
- Einführung der Briefwahl für alle Bundeswahlen, sodass Wähler*innen ihre Stimme per Post abgeben können.
- Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, sodass Jugendliche ab dem 16. Geburtstag wählen dürfen.
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.