Anpassung der Studienförderung für Pädagogische Hochschulen und Erhöhung der Beihilfen
Ministerialentwurf vom 16.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Studienförderungsgesetz an, um Pädagogische Hochschulen in die Förderungen einzubeziehen, die Höchstbeihilfen um 12 % zu erhöhen und neue Nachweis‑ sowie Zuständigkeitsregelungen einzuführen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/17/2007XXIII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert die förderfähigen Personengruppen um ordentliche Studierende an Fachhochschul‑Studiengängen, öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen.
- Der Nachweis des günstigen Studienerfolgs an Pädagogischen Hochschulen wird auf die Aufnahme als ordentlicher Studierender im ersten Jahr und den Erhalt von mindestens 30 ECTS‑Punkten im zweiten Jahr festgelegt.
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