EU‑VerschG – Regelung für grenzüberschreitende Unternehmensfusionen
Ministerialentwurf vom 17.04.2007Zusammenfassung
Das EU‑Verschmelzungsgesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um, erlaubt grenzüberschreitende Fusionen von Aktiengesellschaften und GmbHs und regelt dabei detaillierte Vorgaben zum Verschmelzungsplan, Gläubiger‑ und Minderheitenschutz sowie die gerichtliche Kontrolle. Das Gesetz trat am 15‑12‑2007 in Kraft.Bundesministerium für Justiz4/18/2007XXIII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um und schafft damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Fusionen von Kapitalgesellschaften.
- Anwendbar ist das Gesetz auf Aktiengesellschaften und GmbHs, die mit gleichwertigen ausländischen Kapitalgesellschaften verschmelzen wollen.
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