<!--[0-->EU‑VerschG – Regelung für grenzüberschreitende Unternehmensfusionen<!--]-->
EU‑VerschG – Regelung für grenzüberschreitende Unternehmensfusionen
Ministerialentwurf vom 17.04.2007

Zusammenfassung

Das EU‑Verschmelzungsgesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um, erlaubt grenzüberschreitende Fusionen von Aktiengesellschaften und GmbHs und regelt dabei detaillierte Vorgaben zum Verschmelzungsplan, Gläubiger‑ und Minderheitenschutz sowie die gerichtliche Kontrolle. Das Gesetz trat am 15‑12‑2007 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz4/18/2007XXIII
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2005/56/EG um und schafft damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Fusionen von Kapitalgesellschaften.
  • Anwendbar ist das Gesetz auf Aktiengesellschaften und GmbHs, die mit gleichwertigen ausländischen Kapitalgesellschaften verschmelzen wollen.
Regierungsvorlage
Gesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
einfache Mehrheit 27.09.2007
Gesetz
Image of politician Berger Maria-Margarethe, Dr. © Parlamentsdirektion

Berger Maria-Margarethe, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.