Novelle zum Bundesstraßen‑Mautgesetz – elektronische Geräte, Emissionsklassen‑Tarife & Brenner‑Tunnel‑Finanzierung
Ministerialentwurf vom 18.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz und das ASFINAG‑Gesetz an die EU‑Wegekostenrichtlinie 2006/38/EG an: Er führt neue Pflichten für Fahrzeuglenker und Arbeitgeber, erlaubt eine Emissionsklassen‑Differenzierung der Maut ab 2010 und leitet zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung des Brenner‑Basistunnels weiter.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/19/2007XXIII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Fahrzeuglenker müssen bei Nutzung elektronischer Mautgeräte die Funktionsfähigkeit prüfen und Störungen melden; Arbeitgeber müssen ihre Angestellten über den korrekten Einsatz der Geräte informieren.
- Mauttarife dürfen nach dem Zeitpunkt der Straßenbenutzung und nach EURO‑Emissionsklassen differenziert werden; ab 01.01.2010 ist die Emissionsklassen‑Differenzierung verpflichtend.
Dokumente (PDFs)
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