Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten – Umsetzung der EU‑Richtlinie
Ministerialentwurf vom 24.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Telekommunikationsgesetz an die EU‑Richtlinie zur Vorratsspeicherung an, definiert neue Begriffe und verpflichtet Anbieter, bestimmte Kommunikationsdaten sechs Monate lang zu speichern, mit Berichtspflichten und Geldstrafen bei Verstößen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/25/2007XXIII
Post- und Fernmeldewesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Telekommunikationsgesetz an die EU‑Richtlinie zur Vorratsspeicherung an, definiert neue Begriffe und verpflichtet Anbieter, bestimmte Kommunikationsdaten sechs Monate lang zu speichern, mit Berichtspflichten und Geldstrafen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt die EU‑Richtlinie 2006/24/EG in das TKG ein, indem er den Hinweis auf die Richtlinie in § 1 Abs. 4 ergänzt.
- Der Begriff „Benutzer“ wird auf natürliche und juristische Personen ausgeweitet, um die Richtlinie korrekt umzusetzen.
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