<!--[-->Anpassung des Lehrbeauftragtengesetzes und Unterrichtspraktikums an Pädagogische Hochschulen<!--]-->
Anpassung des Lehrbeauftragtengesetzes und Unterrichtspraktikums an Pädagogische Hochschulen
Ministerialentwurf vom 08.05.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Lehrbeauftragtengesetz und das Unterrichtspraktikum an die Pädagogischen Hochschulen an, führt Fremdsprachenassistent*innen ein und ändert zahlreiche Fachbegriffe.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/9/2007XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Lehrbeauftragtengesetz und das Unterrichtspraktikum an die Pädagogischen Hochschulen an, führt Fremdsprachenassistent*innen ein und ändert zahlreiche Fachbegriffe.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (§ 3a) regelt die Fremdsprachenassistenz: Sie arbeitet 12‑15 Wochenstunden, wird vom 1. Oktober bis zum 31. Mai bezahlt und ist sozialversichert, jedoch kein Dienstverhältnis.
  • Der Begriff „LPA‑Verwendungsgruppe“ wird zu „LPH‑Verwendungsgruppe“ geändert, um die Zuordnung zu Pädagogischen Hochschulen klarer zu machen.
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Schmied Claudia, Dr.

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