Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Vereinbarung zum Verkehr mit Baugrundstücken: Statt einer starren Zweijahresfrist wird künftig eine von der Grundverkehrsbehörde festgelegte Frist zur Nachholung fehlender Genehmigungen gelten, und ein Verweis im Gesetz wird aktualisiert.Bundesministerium für Justiz5/10/2007XXIII
Föderalismus
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Vereinbarung zum Verkehr mit Baugrundstücken: Statt einer starren Zweijahresfrist wird künftig eine von der Grundverkehrsbehörde festgelegte Frist zur Nachholung fehlender Genehmigungen gelten, und ein Verweis im Gesetz wird aktualisiert.Schwerpunkte
- Die Unwirksamkeitsregel für Grundstücksgeschäfte wird von einer festen Zwei‑Jahres‑Frist auf eine von der Grundverkehrsbehörde festgelegte Frist umgestellt.
- Der Verweis im Gesetz auf die freiwillige Feilbietung wird von §§ 267 ff. auf die aktuelle Fassung §§ 191 ff. Außerstreitgesetz korrigiert.
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