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Novelle 11 FSG – EU‑Anpassung und Verwaltungsvereinfachungen
Ministerialentwurf vom 28.05.2007

Zusammenfassung

Die 11. Novelle zum Führerscheingesetz passt das Gesetz an EU‑Recht an, regelt Altersgrenzen, vereinfacht die medizinische Begutachtung und modernisiert Verwaltungsabläufe.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/29/2007XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 11. Novelle zum Führerscheingesetz passt das Gesetz an EU‑Recht an, regelt Altersgrenzen, vereinfacht die medizinische Begutachtung und modernisiert Verwaltungsabläufe.

Schwerpunkte

  • Ausländer mit EWR‑Führerschein, die nach dem Erwerb ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen, sind von der zweiten Ausbildungsphase ausgenommen; bei Rückkehr aus dem Ausland gilt die Ausnahmeregel nur, wenn die Lizenz nicht älter als zwölf Monate ist.
  • Das Mindestalter für Führerscheinklassen wird festgelegt: Mit 18 Jahren dürfen Klassen A (Vorstufe), B, C (unter Einschränkung) und F gefahren werden; mit 21 Jahren dürfen die vollen Klassen A, D und D+E genutzt werden.
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Kranzl Christa

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