<!--[-->Novelle des Finanzstrafgesetzes zur Anpassung an die Strafprozessreform 2008<!--]-->
Novelle des Finanzstrafgesetzes zur Anpassung an die Strafprozessreform 2008
Ministerialentwurf vom 23.01.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf aktualisiert das Finanzstrafgesetz, um es an das Strafprozessreformgesetz von 2008 anzupassen. Er modernisiert Zitate, stärkt die Rechte von Beschuldigten und klärt Zuständigkeiten zwischen Finanzstrafbehörde und Gerichten.
Bundesministerium für Finanzen1/24/2007XXIII
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf aktualisiert das Finanzstrafgesetz, um es an das Strafprozessreformgesetz von 2008 anzupassen. Er modernisiert Zitate, stärkt die Rechte von Beschuldigten und klärt Zuständigkeiten zwischen Finanzstrafbehörde und Gerichten.

Schwerpunkte

  • Die Zitate in § 24 Abs. 1 werden von § 90g StPO auf § 204 StPO umgestellt, um die neue Strafprozessordnung zu berücksichtigen.
  • Beschuldigte erhalten ein umfassendes Informationsrecht und das Recht, jederzeit von einem Verteidiger beraten zu werden.
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Matznetter Christoph, Dr. - 66

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Wirtschaft


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