Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Gruppenverfahren für kollektive Schadensansprüche ein, das eine einheitliche Klage, öffentliche Bekanntmachung und einen Gruppenvertreter vorsieht, sowie ein Musterverfahren für Verbände.Bundesministerium für Justiz5/31/2007XXIII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Gruppenverfahren für kollektive Schadensansprüche ein, das eine einheitliche Klage, öffentliche Bekanntmachung und einen Gruppenvertreter vorsieht, sowie ein Musterverfahren für Verbände.Schwerpunkte
- Ein Gruppenverfahren ist zulässig, wenn mindestens drei Personen zusammen mindestens 50 gleichartige Ansprüche gegen dieselbe(n) Beklagte haben und die zu klärenden Tat‑ oder Rechtsfragen eine Prozessvereinfachung ermöglichen.
- Das Verfahren wird durch die Einreichung einer Gruppenklage eingeleitet, die neben den üblichen Klageerfordernissen einen Antrag auf Durchführung des Gruppenverfahrens enthalten muss.
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