<!--[-->Einführung von Gruppen- und Musterverfahren im Zivilprozess<!--]-->
Einführung von Gruppen- und Musterverfahren im Zivilprozess
Ministerialentwurf vom 30.05.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Gruppenverfahren für kollektive Schadensansprüche ein, das eine einheitliche Klage, öffentliche Bekanntmachung und einen Gruppenvertreter vorsieht, sowie ein Musterverfahren für Verbände.
Bundesministerium für Justiz5/31/2007XXIII
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Gruppenverfahren für kollektive Schadensansprüche ein, das eine einheitliche Klage, öffentliche Bekanntmachung und einen Gruppenvertreter vorsieht, sowie ein Musterverfahren für Verbände.

Schwerpunkte

  • Ein Gruppenverfahren ist zulässig, wenn mindestens drei Personen zusammen mindestens 50 gleichartige Ansprüche gegen dieselbe(n) Beklagte haben und die zu klärenden Tat‑ oder Rechtsfragen eine Prozessvereinfachung ermöglichen.
  • Das Verfahren wird durch die Einreichung einer Gruppenklage eingeleitet, die neben den üblichen Klageerfordernissen einen Antrag auf Durchführung des Gruppenverfahrens enthalten muss.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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