Änderungen der Gewerbeordnung – Ausschlussgründe, Gütesiegel, Geldwäscheprävention & EWR‑Anpassungen Ministerialentwurf vom 6/6/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung: er verschärft Ausschlussgründe, führt ein Gütesiegel für Meisterbetriebe ein, stärkt Anti‑Geldwäsche‑Regeln und erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen im EU/EWR‑Raum.Schwerpunkte
- Natürliche Personen und Verbände, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, dürfen kein Gewerbe ausüben.
- Ein Ausländer kann ein Gewerbe ausüben, wenn er die erforderliche Berechtigung nachweist; Familienangehörige von EU‑/EWR‑Staatsangehörigen dürfen wie Inländer arbeiten.
