Erweiterung des Wirtschaftstreuhandberufs für EU/EWR/Schweizer Fachkräfte
Ministerialentwurf vom 10.06.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, um EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörigen den vorübergehenden und dauerhaften Zugang zu Steuerberater‑ und Wirtschaftsprüfer‑Tätigkeiten zu ermöglichen, wobei klare Qualifikations‑, Informations‑ und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/11/2007XXIII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, um EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörigen den vorübergehenden und dauerhaften Zugang zu Steuerberater‑ und Wirtschaftsprüfer‑Tätigkeiten zu ermöglichen, wobei klare Qualifikations‑, Informations‑ und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.Schwerpunkte
- EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörige dürfen vorübergehend wirtschafts‑treuhänderische Dienstleistungen in Österreich erbringen, wenn sie die genannten Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Niederlassung im Herkunftsstaat, gleichwertige Qualifikation und Haftpflichtversicherung) erfüllen.
- Der Dienstleister muss die Berufsbezeichnung in der Amtssprache des Herkunftsstaates führen und dem Kunden detaillierte Informationen zu Register, Aufsichtsbehörde, Kammerzugehörigkeit, Steuer‑ID und Versicherung geben.
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